Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht vertrete ich Sie insbesondere wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit Trennungskonflikten, aber auch auf den folgenden Teilgebieten:
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht (Individualverteidigung)
- Migrationsstrafrecht
- Gewalt- und Vermögensdelikte
- allgemeine Strafsachen
- Ordnungswidrigkeiten
Ich übernehme auch die Verteidigung gegen Untersuchungshaft, in Sicherungsverfahren sowie Pflichtverteidigungen. Auch die Verteidigung gegen die Einziehung von Vermögensgegenständen gehört zum Kernbereich meiner Tätigkeit.
Darüber hinaus vertrete ich auch die Opfer von Straftaten in allen Abschnitten des Strafverfahrens, insb. im Wege der Nebenklage.
Zögern Sie in Strafsachen nicht mit der Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Durch frühe Tätigkeit, am besten bereits im Ermittlungsverfahren, können viele Strafverfahren schnell und zufriedenstellend beendet werden.