Im Migrationsrecht beschäftigte ich mich überwiegend mit Fragen der Familienmigration, dem Visumsrecht (insb. Familienzusammenführung), dem Staatsangehörigkeitsrecht und – aufgrund meiner Fachanwaltschaft für Strafrecht – mit dem Ausländerstrafrecht. Darüber hinaus kooperiere ich in angrenzenden Fragen des Ausländerrechts und des Asylrechts mit einer spezialisierten Kanzlei mit mehr als 50jähriger Berufserfahrung. So kann ich in Fällen, die ich nicht selbst übernehme, eine qualifizierte Vertretung vermitteln.
Im Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen den gegenwärtigen oder ehemaligen Arbeitgeber. Ferner bin ich in Einzelfällen als Berater für kleine und mittelständische Betriebe tätig, überwiegend im Gaststätten- und Hotelgewerbe. Sollte ich eine Vertretung im Arbeitsrecht einmal nicht übernehmen können, werde ich Sie an eine langjährige Kooperationspartnerin vermitteln, die auch in besonderem Maße sozialrechtlich qualifiziert ist.