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Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere bei Rechtsfragen rund um
  • Eheschließung (insb. Eheverträge, Familienmigration / -zusammenführung)
  • Trennung
  • Scheidung
  • Aufhebung der Lebenspartnerschaft
  • Zugewinnausgleich
  • Nebengüterrecht
  • Auseinandersetzung der sog. nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt

Eine erste Beratung in diesen zwischenmenschlich sensiblen Gebieten umfasst insbesondere auch taktische und "atmosphärische" Fragen. Durch eine frühzeitige Beratung lässt sich vielen Missverständnissen und Fehlentscheidungen vorbeugen. Nicht zuletzt aus diesem Grund übernehme ich regelmäßig auch reine Beratungsmandate (z.B. Trennungsberatung, Einholung einer zweiten Meinung), auch auf Englisch.

Im Familienrecht verbinde ich einen systematischen Zugang zu den fachlichen Fragen mit empathischer Betreuung Ihres Einzelfalls. So lassen sich auch komplexe Sachverhalte (etwa bei umfangreicher wirtschaftlicher Entflechtung) sachgerecht und zufriedenstellend lösen, ohne die Menschen dahinter aus dem Blick zu verlieren. Natürlich bearbeite ich auch "kleine" oder unstreitige Scheidungen schnell und präzise. Denn ich bin mir bewusst: Was für mich Routine ist, das ist für meine Mandanten stets ein einschneidender Moment in ihrem Leben, der mit viel Unsicherheit verbunden ist.

 
 

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