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Online-Scheidung - wann ist das sinnvoll?

Wenn Sie und Ihr Partner sich einig sind, dass Ihre Beziehung beendet ist und die Ehe geschieden werden soll, kann eine sog. "Online-Scheidung", also die digitale Vorbereitung des Scheidungsverfahrens, Zeit und Kosten sparen. Dies gilt insbesondere, wenn neben der Scheidung keine offenen Fragen zu regeln sind und das notwendige Trennungsjahr schon abgelaufen ist oder in wenigen Wochen abläuft. Bei der "Online-Scheidung" erhalten Sie in meiner Kanzlei dieselbe Qualität anwaltlicher Begleitung, wie wenn Sie mich vor Ort beauftragen.

Scheidung online vorbereiten

Sie können Ihr Scheidungsverfahren nahezu vollständig digital abwickeln. Die hierfür notwendigen Angaben, die sich aus dem Gesetz ergeben und im Antrag bei Gericht enthalten sein sollen, können Sie im folgenden Formular eingeben. Keine Sorge - ein kostenpflichtiger Auftrag zu Ihrer Vertretung kommt erst zustande, wenn Sie meine Vollmachtsurkunde unterzeichnet zurückgeschickt haben.

Schnelle Reaktion

Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine Email mit den erforderlichen Mandatsunterlagen und einer ersten Kostenschätzung. Dazu schreibe ich Ihnen, welche Unterlagen ich von Ihnen benötige. Diese können Sie dann als Scan per Email oder in Kopie per Post schicken. Ich prüfe zudem, ob Verfahrenskostenhilfe für Sie in Betracht kommt und schicke Ihnen in diesem Fall ebenfalls die hierfür nötigen Formulare per Email zu.

Persönliche Betreuung

Die Vertretung in Ihrer Scheidung ist Vertrauenssache. Oft haben meine Mandanten noch weitere praktische Fragen oder es ist z.B. die Reichweite meines Auftrages zu klären, wenn noch sog. Folgesachen geregelt werden müssen. Daher werde ich Sie in jedem Fall auch telefonisch kontaktieren, damit wir den weiteren Ablauf besprechen können.

 

Ihre Angaben zur Online-Scheidung:

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